Beschwerdefrist ist abgelaufen

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die Ortsplanungsrevision mit Verfügung vom 26.02.2026 genehmigt. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist inzwischen abgelaufen. Innerhalb dieser Frist ist eine Beschwerde eingegangen.

Die Gemeinde prüft die Möglichkeit einer Teilinkraftsetzung und ist um ein rasches Vorgehen bemüht.

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.