Ortsplanungsrevision ist bereinigt
Der Gemeinderat bereinigt auf Antrag des Kantons die im September 2022 beschlossene neue baurechtliche Grundordnung geringfügig. Die Anpassungen der Ortsplanungsrevision liegen nun öffentlich auf.
Die Ortsplanungsrevision 2017+ setzt die Leitplanken für die räumliche Weiterentwicklung der Gemeinde Münchenbuchsee bis ins Jahr 2040. Ziel ist eine lebenswerte und attraktive Agglomerationsgemeinde mit dörflichem Flair in den historischen Ortsteilen, städtischem Charakter an geeigneten Orten und einem starken Zentrum mit guten Versorgungsmöglichkeiten. In Münchenbuchsee sollen Menschen aus unterschiedlichen Alters- und Bevölkerungsgruppen gerne wohnen, arbeiten und einkaufen, im öffentlichen Raum verweilen und sich begegnen.
Statt neues Bauland einzuzonen, steht die qualitätsvolle Siedlungsentwicklung innerhalb der bestehenden Bauzone im Vordergrund: Dank ortsverträglicher Erhöhung der erlaubten Nutzung in einzelnen Quartieren und dem Einsatz bestehender Baulandreserven ist in den nächsten 10 bis 15 Jahren ein moderates, ressourcenschonendes Bevölkerungswachstum von 600 bis 700 Personen oder 6 bis 7 Prozent zu erwarten. Plätze, Strassen und Freiräume werden aufgewertet, um die Lebens- und Wohnqualität zu fördern.
Für die Identität Münchenbuchsees spielt das Dorfzentrum eine Schlüsselrolle. Es soll als Ort der Begegnung und des geschäftlichen Treibens gestärkt werden und künftig noch mehr Ausstrahlung entfalten. Dazu tragen verschiedene Massnahmen bei, etwa Vorkehrungen gegen das «Lädelisterben». Münchenbuchsee soll nicht zum Schlafdorf werden.
Neue Überbauungen zeichnen sich durch hohe Wohn- und Siedlungsqualität aus. Ein vielfältiges Wohnraumangebot, das altersgerechte Wohnungen ebenso umfasst wie gemeinschaftliche Wohnformen, fördert die soziale Durchmischung. In den fürs Arbeiten reservierten Gebieten schaffen Spielräume beim Nutzungsmass und die Entwicklung bestehender Landreserven in der Bauzone den nötigen Platz für neue Arbeitsplätze.
Mit der neuen Ortsplanung erhält die Gemeinde eine zeitgemässe baurechtliche Grundordnung (Gemeindebaureglement und Zonenpläne). Die Bestimmungen erfüllen die heutigen Anforderungen von Gesellschaft, Wirtschaft und Ökologie und entsprechen übergeordnetem Recht (Bund und Kanton). Die neue Ortsplanung ist breit abgestützt: Das Gemeindeparlament (GGR) empfiehlt sie den Stimmberechtigten ohne Gegenstimmen zur Annahme.