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Der Gemeinderatsbeschluss wurde am 11. September 2024 im Amtsblatt und am 13. September 2024 im «Fraubrunner Anzeiger» öffentlich bekannt gemacht. Während der öffentlichen Auflage waren 1 Rechtsverwahrung und 1 Einsprache eingegangen, die nicht erledigt werden konnten. Das Amt für Gemeinden und Raumplanung (AGR) wird darüber ebenso entscheiden wie über alle noch hängigen Einsprachen aus vorangegangenen Auflagen.
Bis wann das Genehmigungsverfahren zur Ortsplanungsrevision (OPR) beim Kanton abgeschlossen ist, lässt sich momentan nicht sagen; ein Termin ist nicht festgelegt. Der Gemeinderat hofft, dass dies nach Möglichkeit noch im Laufe des Jahres 2025 erfolgt. Die Stimmberechtigten von Münchenbuchsee haben der OPR vor über zwei Jahren zugestimmt.
Sobald die Genehmigung durch den Kanton erfolgt ist, wird sie publiziert. Der Gemeinderat bestimmt anschliessend das Inkrafttreten der neuen baurechtlichen Grundordnung bestehend aus dem Baureglement und den Zonenplänen.