Beschwerdefrist ist abgelaufen
Die Gemeinde prüft eine Teilinkraftsetzung der genehmigten neuen Ortsplanung.
Die Gemeinde prüft eine Teilinkraftsetzung der genehmigten neuen Ortsplanung.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Ortsplanungsrevision mit Verfügung vom 26. Februar 2026 genehmigt. Derzeit läuft die Beschwerdefrist von 30 Tagen.
Der Gemeinderat von Münchenbuchsee hat die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Ortsplanungsrevision vorgenommenen und vom Kanton geforderten geringfügigen Änderungen beschlossen.
Der Gemeinderat bereinigt auf Antrag des Kantons die im September 2022 beschlossene neue baurechtliche Grundordnung geringfügig. Die Anpassungen der Ortsplanungsrevision liegen nun öffentlich auf.