Die neue Ortsplanung ist genehmigt

Eine Inkraftsetzung der neuen OPR wird frühestens nach Ablauf dieser Frist möglich sein. Gehen Beschwerden ein, so verzögert sich das Verfahren.

Zusätzlich wird die Gemeinde die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung vorgenommenen «Änderungen von Amtes wegen» publizieren. Erst danach werden die Ortsplanungsrevision sowie die damit verbundenen gesetzlichen Grundlagen rechtswirksam. Über die entsprechenden Publikationen sowie den Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit wird auf der Webseite der Gemeinde und auf der Projektwebseite informiert. Die Rechtskraft wird voraussichtlich nicht vor Mitte 2026 eintreten.

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